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VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Beschwerdeberechtigung des Vertreters der Einleitungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.12.1993 - DK 5/93
- SH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94
- VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
Disziplinarverfahren - zum Verstoß gegen die Treuepflicht; hier: Mitglied der …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94
Überträgt man diese Grundsätze auf den vorliegenden Fall, wird deutlich, daß in Fällen der vorliegenden Art die Beschwerde grundsätzlich nicht nur von der Einleitungsbehörde selbst, sondern - im Umfang seiner Zuständigkeit - auch vom Vertreter der Einleitungsbehörde eingelegt werden kann (vgl. zuletzt: Disziplinarhof des Hess. VGH, Beschluß vom 07.05.1998 - 24 DH 2498/96 -). - BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78
Verletzung der Alimentationspflicht - Teilweise Gehaltseinbehaltung - Beamter - …
Auszug aus VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94
Zwar ist der Beamte bei der umfassenden Aufklärung des Familienbedarfs zur Mitwirkung grundsätzlich verpflichtet, weshalb er über alle besoldungserheblichen Tatsachen, z.B. auch über die Einnahmen aus Nebentätigkeit (vgl. § 84 Abs. 5 Satz 3 HDO), Auskunft erteilen muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. April 1978 - I DB 11.78 - DÖD 1978, 210).